Staelsfeld 23, 45259 Essen
Tel.: 0201 45856064

Wir kümmern uns um Ihre Bedürfnisse!
Direkte Abrechnung mit
den Pflegekassen möglich
Über eine Abtretungserklärung können wir direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich um nichts kümmern müssen und wir die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse übernehmen.
Ab Pflegegrad 2 haben Sie die Möglichkeit, weitere Leistungen der Pflegekassen in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel die Verhinderungspflege. Auch hier unterstützen wir Sie gerne und sorgen dafür, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.
Anerkannt vom Land NRW nach §45 SGB XI
Wir sind ein vom Land NRW anerkannter Betreuungsdienst im Rahmen der Unterstützung im Alltag nach §45 SGB XI.
Unsere Leistung wird von den Pflegekassen anerkannt.
Auch können Leistungen im Rahmen des §38 SGB V (Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt) teilweise nach Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung erbracht werden.
Geschulte und Herzliche
Mitarbeiter
Unsere Mitarbeiter verfügen über eine 40 stündige Basisqualifizierung, die Kenntnisse in der Kommunikation, Krankheit im Alter, und rund um die Hauswirtschaft vermittelt. Eine einfühlsame und wertschätzende Art unseren Kunden gegenüber liegt uns sehr am Herzen. Es ist der Kontakt zu Menschen, der uns nähren und wohlfühlen lässt.
Abonnieren Sie unseren Newsletter
Ich bin ein Textabschnitt. Klicken Sie hier zum Bearbeiten und um Ihren eigenen Text hinzuzufügen.





